40 Prozent aller Unfälle geschehen im Heim- und Freizeitbereich, davon wiederum betreffen rund 40 % die Generation 50+.
Gefahrenquellen finden sich vor allem in den Wohnräumen (38,45 %), im Stiegenhaus (19,84 %) und im Garten (18 %). Nur knapp 7 % der über 50-jährigen verunfallen im Bad. Hauptunfallursache ist dabei Stolpern, Ausrutschen, Stürzen und Stiege steigen.
Viele Unfälle wären zu vermeiden, wenn die Wohnumgebung sicherer gestaltet würde!
Jeder Unfall ist einer zu viel – helfen auch Sie mit, die Unfallzahlen zu senken!
Ratgeber
- „Sicherheit im Wohnbereich“: richtet sich an ältere Menschen, deren Angehörige und
Mitarbeiter in Pflegediensten und gibt wertvolle Tipps wie man bestehenden Wohnraum sicherer gestalten kann
- „Ratgeber für barrierefreies Bauen“ (erscheint Mitte November 2005): richtet sich an Häus`lbauer, Architekten, Baumeister sowie öffentliche und private Bauträger. Sie
gibt Auskunft über die Anforderungen an den barrierefreien Wohnbau sowie Förderkriterien und beinhaltet eine Auflistung der erforderlichen Maßnahmen und ihrer Kosten.
Beide Ratgeber können beim Verein Sicheres Tirol, Südtiroler Platz 6, in Innsbruck Montag bis Donnerstag zwischen 8:00 und 12:00 Uhr abgeholt werden.
Wohnraum sicher gestalten
Oft sind es kleine Veränderungen in den eigenen vier Wänden die folgenschwere Unfälle vermeiden und ein selbstständiges Leben auch im hohen Alter noch ermöglichen.
- Rutschfeste Bodenbeläge
- Rauchmelder und Zeitschaltuhr am Herd
- Haltegriffe im Bad und Duschhocker
- Kabelsalat vermeiden und für ausreichende Beleuchtung sorgen
- Telefon neben dem Bett
- Bewegungsmelder
Weitere, ausführlichere Tipps erhalten Sie in unserer Broschüre „Sicherheit im Wohnbereich“, die direkt bei uns erhältlich ist.
Wer Gefahren rechtzeitig erkennt, kann sie vermeiden und sich selbst und anderen viel Leid und Kummer ersparen!
Barrierefreies Bauen
Nachträgliche Umbauten, die bei eintretender Behinderung ein weitgehend selbstständiges Leben in den eigenen vier Wänden ermöglichen sind oft Kosten intensiv.
Die wichtigsten Richtlinien:
- Barrierefreiheit in Wohnung und beim Zugang zum Haus
- Mindestbreite der Gänge, Stiegen und Türen
- sanitäre Mindestausstattung
- Taktiles Leitsystem
- farblich kontrastierte Handläufe und Ein- und Austritte in die Stiege, geradläufige Stiege mit griffiger Oberfläche
- Lift bei mehrgeschoßigen Gebäuden
- versperrbare Fenster
- ausreichende Bewegungsfläche
Weitere, detaillierte Informationen sind in der neuen Broschüre „Ratgeber für barrierefreies Bauen“ - ab Mitte November bei uns erhältlich.
Heute schon an morgen denken - wer vorausschauend plant, spart Geld.
Förderungen:
NEU! Für barrierefreies Bauen
Für notwendige Umbauten bei eintretender Behinderung
WohnbaufÖrderung-Neubau
Impulsförderung für erforderliche Behindertenmaßnahmen in Wohnungen und Wohnanlagen
(Zuschuss: 65% der erforderlichen Mehrkosten)
Wohnhaussanierung
Maßnahmen, die den besonderen Wohnbedürfnissen von behinderten oder alten Menschen dienen
- Wohnungseigentümer:
förderbare Kosten: max. € 510,--/m2 förderbarer Nutzfläche (85/95/110 m2)
- Mieter: förderbare Kosten: max. € 18.500,--
Förderungen:
- Annuitätenzuschuss: 25% Zuschuss zur ursprünglichen Annuität eines Bankdarlehens in
- der Höhe der förderbaren Kosten (Laufzeit des Darlehens max. 12 Jahre)
- Einmalzuschuss: 15% der förderbaren Kosten
Beispiele für Behindertenmaßnahmen
- Rampe
- Liftbau
- Breitere und schwellenlose Türen
- Behindertengerechte Sanitätsausstattung (WC, Dusche, Bad, Hebevorrichtungen usw.)
- Geländer
- Fernsteuerungen z.B. für Rollläden
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